PREIS ANFRAGEN

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.

Jagd- und Fischwilderei

Für uns als Bushcrafter sind ebenfalls zwei der vielen Paragraphen wichtig, wenn es um den Bereich „Tierische Notnahrung“ geht.

Das sind: § 292 Jagdwilderei, und § 293 Fischwilderei

§ 292

Im §292 steht u.a. folgendes:

...(1) Wer unter Verletzung fremden Jagrechts oder Jagdausübungsrechts

  1. dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder
  2. eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,

wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe (Bußgeld) bestraft.

...(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Tat

  1. gewerbs- oder gewohnheitsmäßig,
  2. zur Nachtzeit, in der Schonzeit, unter Anwendung von Schlingen oder in anderer nicht weidmännischer Weise oder
  3. von mehreren mit Schußwaffen ausgerüsteten Beteiligten gemeinschaftlich begangen wird.

...(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für die im Jagdbezirk zur Ausübung der Jagd befugten Personen hinsichtlich des Jagdrechts auf den zu diesem Jagdbezirk gehörenden nach § 6a des Bundesjagdgesetzes für befriedet erklärten Grundflächen.

Soll heißen: Fallen bauen üben ja, Fallen stehen lassen und kucken ob was „anbeißt“ - Nein! Genauso verhält es sich mit Pfeil und Bogen, Speeren, Blasrohren, Steinschleudern, Luftgewehren und was sonst noch fliegt, geschossen oder geschleudert wird. Jagen ohne Jagdschein ist in Deutschland absolut verboten – zu Recht!

Also, denke immer daran Deine Fallen nach Aufbau zumindest wieder zu entsichern und so zu hinterlassen, dass Du zwar das nächste mal weiter üben kannst, aber das kein Tier mehr zu schaden kommen könnte!

§ 293

Im § 293 Fischwilderei steht folgendes:

...Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrechts

  1. fischt oder
  2. eine Sache, die dem Fischereirecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Soll heißen: Fischst Du egal wo ohne Berechtigung – dann ist das Wilderei. Also Speer, Angel, Reuse, Netz und Co. sind für Dich Tabu!

Wie aber kannst Du in einer Notsituation einen Fisch fangen, wenn Du es noch nie geübt hast? Nun, Du hast hier in Deutschland nur wenige Möglichkeiten dies zu tun.

Entweder hast Du einen Angelschein und wirst Mitglied in einem Angelverein oder kaufst Dir eine zeitlich begrenzte Erlaubnis für ein bestimmtes Gewässer/Gebiet, oder Du bist in der glücklichen Lage das Du oder jemand den Du kennst einen Teich oder See sein eigen nennt oder gepachtet hat, ggf auch einen Bach/Flusslauf (eher selten bis unmöglich), wo Du dann die Möglichkeit hast eventuell die ein oder andere Alternative Bushcraft oder Survival Technik zu üben.

Bei der Bundeswehr z.B. im Einzelkämpfer Lehrgang werden sogar gezüchtete Forellen in eine extra angelegte Bachanlage gesetzt, wo die Rekruten oder Lehrgangsteilnehmer diese dann fangen und später das Zubereiten trainieren können. Selbst dort wird nicht einfach so „gewildert“ – also nimm auf die Natur Rücksicht!