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Messer, Macheten und das Waffengesetz

Auch hier möchte ich Dich kurz und sachlich informieren. Für ausführlichere aktuelle Gesetzestexte wende Dich bitte an einen Rechtsanwalt oder lese im Internet die zahlreichen Infos und Texte zu diesem Thema durch - auch gerade im Bezug auf Aktualität!

Für Dich als Bushcrafter und Outdoor Begeisterter ist folgende Information wichtig: nach §42a des deutschen Waffengesetzes (Stand 2019), ist das führen von Messern, die mit einer Hand (Einhandmesser) egal in welcher Art und Weise zu öffnen sind, sowie feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Ebenso verboten sind alle Formen von Spring- und Butterflymessern.

Wenn Du Dich weiter in das Thema einlesen willst, so Google dies bitte nach, da dieser Bereich viel zu Umfangreich ist und hier einfach den Rahmen sprengen würde.

Hier z.B. ein Link vom BKA: https://www.bka.de/SharedDocs/FAQs/DE/Waffenrecht/waffenrechtFrage03.html

Du musst wissen und Dir bewusst machen, das, wenn Du ein Messer welches gegen die oben erwähnten Punkte verstößt mit Dir führst – begehst Du im weitesten Sinne eine Straftat, welche in letzter Instanz eine Strafanzeige mit allen Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Daher sieh Dir das Messer genau an, (zur Not nachmessen) bevor Du es mit auf Tour nimmst! Äxte gelten als Werkzeug. Macheten gelten z.Zt. als Werkzeug (Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz vom Bundesministerium der Justiz vom 05.03.2012 im Unterabschnitt 2, Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 2 , Nr.1.1 zu finden) - Trotzdem wird die Bundespolizei nach verschiedenen Vorkommnissen Dich wahrscheinlich freundlich um die Herausgabe von Axt- und Co bitten, falls Du damit außen an Deinem Rucksack im Öffentlichen Personennahverkehr spazieren fährst..

Wie es sich mit sogenannten Haumessern (Parang) verhält ist fraglich. Ich persönlich ordne sie unter der Kategorie „Machete“ zu.

Wichtig für Dich ist: Wenn Du ein Messer mit in die Natur zum schnitzen und arbeiten nimmst – so sollte es ein feststehendes Messer mit einer Klingenlänge unter bzw. bis max. 12 cm sein! Zur Sicherheit führe es bis Du im Wald bist in einem geschlossenen Futeral (kl. Tasche usw.) in Deinem Rucksack mit Dir - am besten sogar noch verschlossen.

Dies kann sich aber immer ändern - aktuell sind Änderungen auch Messer betreffend in Absprache in der Politik - es kann sich also dort etwas im Waffengesetz/- Verordnung jederzeit ändern - informiere Dich dort bitte selber! Unwissenheit schützt leider nicht vor Strafe.